Religionsfreiheit versus ärztliche Ethik

Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund diskutiert die Zirkumzision – Religionsfreiheit versus ärztliche Ethik (sic!). Meine Antwort:

Die Diskussion innerhalb der Ärztegewerkschaft Marburger Bund über die religiöse Beschneidung von Juden erinnert an blind und taub Geborene, die sich gegenseitig Farben und Töne erklären. Ich konzentriere mich auf das Judentum, da es nicht meine Aufgabe ist, Vorstellungen der Muslime zu vertreten.

Auf Grund der Demographie und der vielen Mischehen werden bei 120.000 in Deutschland registrierten Juden jährlich weniger als 200 Babies geboren, die für eine jüdische Beschneidung in Frage kommen. Zum Beschneiden ist der Mohel (Pl: Mohalim) notwendig. Der Mohel ist ein Jude, der sich sich durch Frömmigkeit und religiöses Wissen auszeichnet und in seinem Metier geübt ist. Selten ist er Arzt, dann Urologe.

Da das Judentum eine unbürokratische Religion ist, gibt es keinen Beschneidungsschein, so dass die Zirkumzision unkoscher durch einen nicht-jüdischen Arzt durchgeführt werden kann, ohne dass dem Beschnittenen später irgendwelche Nachteile als vollwertiges Mitglied der jüdischen Gemeinschaft, in Deutschland als Kultussteuer zahlendes Mitglied einer Jüdischen Gemeinde, erwachsen. Die große Mehrzahl der jüdischen Beschneidungen erfolgt durch eine handvoll Mohalim, die bei der geringen Anzahl der zu Beschneidenden nicht ausgelastet sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein nicht-jüdischer Arzt mit einer solchen Zirkumzision beauftragt wird, ist kaum wahrnehmbar. Ich wage zu behaupten, dass keiner der MB-Diskutanten jemals einen Juden beschnitten hat.

Wenn sich Ärzte in Deutschland weigern oder fürchten, diese Zirkumzision vorzunehmen, dann hat das orthodoxe Judentum einen Sieg errungen, weil nun die wenigen beschneidungswilligen Eltern, die einen Arzt bevorzugt hätten, einen erfahrenen orthodoxen Mohel aufsuchen werden – nicht zum Nachteil des acht Tage alten Knaben. So wurden die Nürnberger Gesetze zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre von gesetzestreuen Juden 1935 begrüßt, die die Eheschließung zwischen Juden und Nichtjuden entsprechend der Halacha, der jüdischen Scharia, verboten. Problematisch wird es, wenn der Staat die religiöse Beschneidung verbietet und bestraft, da sie ein existenzieller Bestandteil des Judentums darstellt. Dies ist einem kulturellen Genozid gleichzusetzen, welche nicht einmal die Nazis während ihrer absoluten Herrschaft in Erwägung gezogen haben.

Würde die jüdische religiöse Beschneidung verboten werden, so ist jüdisches Leben in Deutschland nicht möglich, unabhängig von ethischen oder sonstigen Bedenken der Ärzte im Marburger Bund.

Sollte der status quo ante nicht wiederhergestellt werden, so sind folgende Varianten vorstellbar: Ärzte wollen oder dürfen keine Juden aus rein religiösen Gründen beschneiden und/oder der Staat verbietet die religiöse Beschneidung. In allen Fällen ist die Diskussion des Marburger Bundes für Juden gegenstandslos und überflüssig.

Obwohl ich kein Moslem bin, bin ich fest davon überzeugt, dass die muslimische Gemeinschaft Deutschlands nicht eher ruhen wird, bis die religiöse Zirkumzision legalisiert ist. Die Reaktionen deutscher Politiker und Meinungsmacher auf aktuelle Geschehnisse in islamischen Ländern bestärkt meine Überzeugung. Juden werden dankbar am Ergebnis des weltweiten politischen Verhaltens der Muslime partizipieren.

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5 Antworten zu Religionsfreiheit versus ärztliche Ethik

  1. Axel H. A. Holst schreibt:

    Toda raba, herzlichen Dank für die aufschlussreiche Stellungnahme. Ich hoffe, dass die „ewig Gestrigen“, die heuchlerischen „Antisemiten“ in der Lage sind, den Sinn zu verstehen. Allerdings bin ich skeptisch, dass das in ihr „Gehirn“ passt.

  2. Paul schreibt:

    Auch ich bedanke mich für diese Aufklärung und in ihrer ruhigen Sachlichkeit wohltuende Stellungnahme.

    Für mich ist das Ganze sowieso ein Ausdruck der Mediendiktatur.

    Denn was ist passiert?
    Ein Gericht in Köln hat festgestellt, dass Beschneidung eine Körperverletzung ist. Ich drücke es mal anders „unjuristisch“ aus: Es ist eine Verletzung des menschlichen Körpers. Brauche ich, um das festzustellen ein Gericht?
    Nun hat dieses Gericht festgestellt, dass diese Körperverletzung, weil sie einem Verbotsirrtum unterliegt, nicht strafbar ist. Um das festzustellen, brauche ich ein Gericht.
    Bisher sind die Bürger dieses Landes davon ausgegangen, dass durch die Beschneidung kein Straftatbestand erfüllt wird. Das Gericht hat diese Auffassung bestätigt.

    Wenn niemand darüber berichtet hätte (wieviele Gerichtsurteile gibt es, die nicht den Weg in die Presse finden?) oder, wenn die Berichterstattung nicht für Antisemitismus missbraucht worden wäre, hätte niemand davon Notiz genommen. Der soziale Frieden wäre nicht gestört worden.

    Jedenfalls habe ich etwas gegen diese Mediendiktatur, die leider in unserem Lande zur „4. Kraft“ geworden ist.

  3. Paul schreibt:

    Ach so, beinahe vergessen.

    Lieber Dr. Warszawski,
    ich wünsche Ihnen den Segen des Allmächtigen für das Neue Jahr.
    Es möge etwas mehr Ruhe und Frieden sein als im vergangenen Jahr.
    Herzlich Paul

  4. silver account schreibt:

    Regierung, Sozialdemokraten und Grüne fordern inzwischen mehrheitlich, dass die religiöse Beschneidung weiterhin möglich sein muss – nur die Linke ist unentschlossen. An diesem Donnertag will der Bundestag einen Entschließungsantrag verabschieden mit dem Ziel, die Rechtsunsicherheit möglichst schnell zu beseitigen.

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